Schädlinge A–Z: Kammerjäger an der B49
Diese Seite hilft bei der ersten Einordnung. Zehn Arten, ihre Erkennungsmerkmale und ihre Saison stehen hier nebeneinander. Für die eigentliche Behandlung jeder Art gibt es eine eigene Themenseite mit allen Details.
- Zehn Arten im direkten Vergleich
- Saison und Erkennungsmerkmal je Art
- Gebiet zwischen Limburg, Weilburg, Wetzlar, Gießen

- OrtskenntnisVon Limburg über Weilburg bis Gießen kennen wir die typischen Bauweisen.
- Ein Anruf genügtFall schildern, wir klären Dringlichkeit und schicken passende Fachkraft.
- Diskrete AnfahrtFahrzeuge und Kleidung ohne auffällige Beschriftung, kein Aufsehen im Ort.
- Fachgerecht nach RechtArtenschutz, Mietrecht und Denkmalschutz fließen in jede Einschätzung ein.
Zuerst die Art, dann das Verfahren
Bevor jemand rausfährt, muss klar sein, um welches Tier es geht. Ein Nest unterm Dach ist nicht automatisch eine Wespe, ein Nagegeräusch im Dachstuhl nicht automatisch eine Maus. Marder, Waschbären und manche Vögel hinterlassen ähnliche Spuren. Die Art entscheidet, was rechtlich erlaubt ist und welches Werkzeug überhaupt infrage kommt.
Steht die Art fest, ändert sich das weitere Vorgehen deutlich. Bei geschützten Tieren wie Hornissen braucht es vorab eine Genehmigung, bei Mardern nur eine Vergrämung ohne Tötung, bei Bettwanzen eine ganz andere Handhabung als bei Schaben. Deshalb steht die Bestimmung am Anfang jedes Anrufs, und jede Art hat danach ihre eigene Seite mit dem konkreten Ablauf.
Die 10 Arten von A bis Z
- AmeisenLaufstraßen entlang von Wänden und Terrassenplatten, kleine Erdhügel im Rasen, Ameisen in der KücheApril bis September
- Bettwanzenkleine dunkle Kotpunkte auf der Matratze, Bissreihen am Körper, süßlicher Geruch im Schlafzimmerganzjährig
- Flöhe & Milbenjuckende Stiche in Reihen, Hüpfbewegungen im Teppich, Beschwerden meist nach Kontakt mit Haustierenganzjährig, Spitze im Sommer
- Holzwurm & Hausbockfeines Bohrmehl unter Balken, kleine Ausfluglöcher im Holz, nagende oder klopfende Geräusche in alten DachstühlenFlugzeit Mai bis Augustgeschützt
- MarderPoltern auf dem Dachboden nachts, zerbissene Kabel und Dämmstoffe, deutlicher Uringeruch im Speicherganzjährig, Spitze im Frühjahrgeschützt
- Ratten & MäuseNagespuren an Kabeln und Verpackungen, Kotspuren in Ecken, Laufgeräusche in Wänden und Zwischendeckenganzjährig, Spitze im Herbst
- Schabennachtaktive braune Insekten in Küche und Bad, Kotkrümel hinter Geräten, unangenehmer Geruch in Schränkenganzjährig
- Silberfische & Papierfischchensilbrig glänzende, flinke Insekten in Bad und Keller, oft bei feuchten Wänden oder neuen Tapetenganzjährig
- Waschbärengrößere Trittspuren mit fünf Fingern, aufgerissene Mülltonnen, Kot an immer denselben Stellen abgelegtganzjähriggeschützt
- Wespen & Hornissenauffälliges Papiernest an Dachüberständen oder Rollladenkästen, Hornissen deutlich größer und lauter als WespenMai bis Oktobergeschützt
Tauben behandeln wir nicht. Saisonangaben sind Erfahrungswerte für das Gebiet an der B49.
Wann welche Art auffällt
Manche Schädlinge zeigen sich nur zu bestimmten Zeiten, andere das ganze Jahr. Die Jahreszeit gibt einen ersten Hinweis auf die Art.
- FrühjahrMarder suchen Nistplätze im Dachboden, erste Ameisenstraßen und Wespenköniginnen tauchen auf, Waschbären bleiben ganzjährig aktiv
- SommerWespen und Hornissen bauen ihre Nester aus, Holzschädlinge fliegen aus, Flöhe und Milben erreichen ihre Spitze im warmen Klima
- HerbstNagetiere suchen Wärme in Häusern, ihre Spitze liegt im Herbst, Wespennester werden größer und auffälliger
- WinterBettwanzen, Schaben, Silberfische und Nagetiere bleiben aktiv, da sie in beheizten Innenräumen keine Pause kennen
Was rechtlich zu beachten ist
Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz, ihr Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Fledermäuse im Gebäude sind ebenfalls streng geschützt. Marder und Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, hier ist nur Vergrämen und das Schließen von Zugängen erlaubt, kein Töten. Diese Einordnung entscheidet, was am Objekt überhaupt zulässig ist.
Bei Mietwohnungen ist Schädlingsbefall in der Regel Sache des Vermieters, der Mieter muss ihn unverzüglich melden und die Behandlung dulden. An denkmalgeschütztem Fachwerk ist vor einer Holzschutzbehandlung die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen. Rattenbefall auf privatem Grund nehmen die Ordnungsämter der Städte auf, die Bekämpfung selbst bleibt beim Eigentümer.
Art unklar? Am Telefon geklärt.
Beschreiben Sie, was Sie sehen — Spuren, Geräusche, Ort im Haus. Danach steht fest, welche Behandlung überhaupt in Frage kommt.
Was die Arten unterscheidet
Zehn Arten, zehn verschiedene Lebensweisen. Manche sind rechtlich geschützt, andere reine Vorratsschädlinge, wieder andere Gebäudebewohner.
- Geschützte ArtenHornissen, Wildbienen und Fledermäuse dürfen nicht einfach entfernt werden, hier braucht es vorab eine behördliche Genehmigung
- Jagdrecht statt BekämpfungMarder und Waschbären werden vergrämt und ausgesperrt, nicht getötet, weil sie dem Jagdrecht unterliegen
- Bauliche SchädlingeHolzschädlinge und teils Silberfische greifen die Bausubstanz an, bei Fachwerk kommt der Denkmalschutz ins Spiel
- Reine InnenraumfälleBettwanzen, Schaben, Flöhe und Milben leben ausschließlich in Innenräumen, unabhängig von Jahreszeit oder Wetter
Häufige Fragen zu den Arten
Wie finde ich heraus, um welche Art es sich handelt
Am Telefon werden Ort, Geräusche, Spuren und Zeitpunkt abgefragt. Meist lässt sich die Art schon so eingrenzen, endgültig klärt das die Fachkraft vor Ort.
Werden auch Tauben behandelt
Nein, Tauben gehören nicht zu den zehn Arten, die hier behandelt werden.
Was passiert bei einem Hornissennest am Haus
Hornissen sind geschützt. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, das wird vorab geklärt.
Wer zahlt bei Befall in der Mietwohnung
In der Regel ist der Vermieter zuständig. Der Mieter muss den Befall unverzüglich melden und die Behandlung im Anschluss dulden.
Fährt ein erkennbar beschriftetes Fahrzeug vor
Nein, Fahrzeuge und Kleidung sind nicht beschriftet, das lässt sich bei der Terminvereinbarung ansprechen.
Anfrage schicken
Wir melden uns zurück und klären den Fall. Welcher Betrieb den Termin übernimmt, sagen wir Ihnen dabei und bestätigen es schriftlich.